Erläuterungen zum 2. Schritt:
Ihr Einkommen
1. - 2. Ihre Einkommensverhältnisse
Aus den Angaben Ihrer Einkommensverhältnisse wird der pfändbare Teil
errechnet. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Verdienst ein. InsOsoft errechnet
automatisch für Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens.
3. Unterhalt
Wenn Sie anderen Personen Unterhalt (hierunter fällt auch der sogenannte
"Naturalunterhalt" in Form von Unterkunft und Verpflegung) gewähren,
geben Sie hier bitte die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen an. Alle weiteren
Angaben werden später unter dem Menupunkt "Zahlungsverpflichtungen"
erfasst.
5. Einmalzahlung
Wenn Sie Ihren Gläubigern eine einmalige
Zahlung anbieten möchten, so geben Sie hier bitte die entsprechende Summe an.