Erläuterungen zum 15. Schritt: Erbfälle
Ein Anspruch auf Erbschaft vor Eröffnung des Verfahrens unterliegt den allgemeinen
Pfändungsregeln.
Wenn Sie noch offene Ansprüche aus Erbschaft haben, tragen Sie bitte die Art und den ungefähren Wert Ihres Anspruchs ein - auch, wenn die Rechtsnachfolge noch ungeklärt ist.
Zur Beachtung:
Beachten Sie bitte, dass Sie während der Treuhandperiode Erbe werden
können. Dies hat zur Folge, dass Sie die Hälfte des Erbfalles behalten
können. Die andere Hälfte des Erbes kommt den Gläubigern zugute.
Tipp:
Die Disposition über Ihren Erbteil steht Ihnen auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens
frei. Das bedeutet, dass Sie durch Ausschlagung der Erbschaft andere Familienmitglieder,
eventuell Ihre Kinder, begünstigen können, ohne dass Sie Ihr Erbe mit
den Gläubigern teilen müssen.