Erläuterungen zum 3. Schritt: Auflistung aller Gläubiger
Bitte listen Sie hier alle Gläubiger namentlich auf, um einen ersten Überblick
zu schaffen.
Die Namen Ihrer Gläubiger werden im weiteren Verlauf alphabetisch sortiert.
Sollten Sie nachträglich einen Eintrag löschen wollen (z.B. weil Sie einen Gläubiger
versehentlich zweimal aufgenommen haben), so können Sie dieses hier ohne weiteres tun. Auch wenn
dadurch eine Lücke in der Liste entsteht.
Zur
Beachtung:
Bei der Auflistung Ihrer Gläubiger müssen Sie diese vollzählig
erfassen! Wenn eine außergerichtliche Einigung oder eine Einigung unmittelbar
nach Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens zustande kommt, sind nur die
Gläubiger in diese Einigung einbezogen, die Sie auch in Ihrer Auflistung
berücksichtigt haben.
Tipp:
In das Insolvenzverfahren können Sie nahezu sämtliche Forderungen einbeziehen!
Dazu zählen auch Steuerschulden, rückständige Sozialabgaben, Unterhaltsrückstände
usw. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind lediglich Verbindlichkeiten
aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sowie Geldstrafen,
Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie Nebenfolgen einer Straftat
oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Wegen aller anderen
Verbindlichkeiten wird die Restschuldbefreiung erteilt.