Erläuterungen zum 6. Schritt: Bargeld und Sachwerte
Die folgenden Formulare (Schritt 7 bis 15) befassen sich mit Fragen zu Ihrem Vermögen.
Zur
Beachtung:
Beachten Sie bitte, dass es wohl pfändungsfreies Einkommen gibt, aber kein pfändungsfreies
Vermögen. Bargeld oder Sachwerte, über die Sie verfügen, können und müssen
daher vom Insolvenzverwalter im pfändbaren Umfange eingezogen werden und zu Gunsten der Gläubiger
Verwertung finden bzw. ausgezahlt werden.
Bitte geben Sie Ihre tatsächlichen Geldbeträge ein, über die Sie derzeit verfügen.
Des weiteren geben Sie bitte an, wenn Sie wertvolle Gegenstände besitzen, deren Verwertung für
den Insolvenzverwalter von Interesse sein kann. Maßgebend für den Wert ist der jeweilige Zeitwert.
Tipp:
Nicht angeben müssen Sie Gegenstände, die zur "bescheidenen Lebensführung"
gehören. Neben Tisch, Bett, Stuhl, Schrank usw. haben Sie auch Anspruch auf einen Farbfernseher,
ein Radio sowie einfache, notwendige Grundausstattung.