Erläuterungen zum 10. Schritt: Ihre Geldforderungen
Falls Sie Außenstände (Geldansprüche) bei Dritten haben, so müssen
diese hier aufgeführt werden.
Zur
Beachtung:
Beachten Sie bitte, dass diejenigen Forderungen, die Sie auf Zahlung von Ansprüchen gegen Dritte
haben einen Vermögenswert darstellen, den der Insolvenzverwalter einziehen wird.
Sie sind hier verpflichtet,
Ihre Schuldner anzugeben, damit der Insolvenzverwalter Ihre Forderungen gegenüber diesen Schuldnern
geltend machen kann und die Forderung nach Einziehung an Ihre Gläubiger auskehren kann.