Erläuterungen zum 13. Schritt: Schenkungen
Wenn Sie in den letzten zehn Jahren Geld oder wertvolle Gegenstände verschenkt oder zu einem
unverhältnismäßig niedrigen Preis an Angehörige veräußert
haben, so müssen Sie diese hier angeben.
Zur
Information:
Schenkungen sind anfechtbar.
Der Beschenkte muss dann die Schenkung an den Insolvenzverwalter auskehren, der das Wirtschaftsgut oder
den Geldbetrag zu Gunsten der Gläubiger verwendet. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es sich
um außergewöhnlich wertvolle Zuwendungen handelt, die den Lebenszuschnitt der Beteiligten
erkennbar überschreiten.