Erläuterungen zum 18. Schritt: Weiteres Vorgehen
Nachdem Sie alle nötigen Unterlagen ausgedruckt haben, liegt vor Ihnen ein Originalantrag, den Sie sicherheitshalber für Ihre Unterlagen kopieren.
Vergessen Sie nicht, den Originalantrag zu unterschreiben.
Ergänzen Sie Ihren Antrag durch folgende Unterlagen:
- Nachweis Ihres letzten Jahreseinkommens (z.B. Gehaltsabrechung oder Einkommensteuerbescheid)
- Kopie der Gewerbean- oder -abmeldung
Jetzt ist der Antrag fertig zur Versendung an das für Sie zuständige
Gericht.
Was passiert dann?
Das Gericht wird Ihnen einen Verwalter bestellen, der möglicherweise
zunächst damit beauftragt wird, das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzung
zu begutachten. Dieser Verwalter wird Sie nach Eröffnung des Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung begleiten.
Das Gericht wird einen Kostenvorschuß erheben, über dessen Höhe
noch keine hinreichenden Erfahrungen vorliegen. Wir gehen aber davon aus, daß
die Vorschüsse höher liegen als im Verbraucherinsolvenzverfahren,
in denen in der Regel 1.000,- bis 1.500,- Euro verlangt werden.