Erläuterungen zum 4. Schritt: Erfassung der Forderungen aller Gläubiger
Für jeden der von Ihnen in Schritt 3 aufgelisteten Gläubiger wird nun
automatisch ein Formular erstellt.
Auf der rechten Seite sehen Sie eine alphabetisch sortierte Auflistung aller Namen.
Über diese Liste können Sie Ihre Gläubiger in beliebiger Reihenfolge auswählen.
(Der Button "nächster Gläubiger" kann, muss aber nicht benutzt werden.)
Sollten Sie feststellen, dass Sie einen Gläubiger aus der Liste löschen wollen (z.B. weil Sie einen Gläubiger
versehentlich zweimal aufgenommen haben), so gehen Sie noch einmal zu dem Schritt "Ihre Gläubiger".
Dort können Sie den entsprechenden Namen entfernen.
Tragen Sie hier bitte alle weiteren Angaben eines jeden Gläubigers wie Anschrift
und Höhe der Schulden ein.
Bei Minderjährigen und Gesellschaften (GmbH, KG, usw.) ist der gesetzliche Vertreter anzugeben. Soweit Ihnen ein Verfahrensbevollmächtigter des Gläbigers bekannt ist, können Sie diesen gleichfalls hier angeben.
Zur
Beachtung:
Die gesicherten Gläubiger werden für zwei Jahre bevorzugt
befriedigt, weil erklärte Lohn- und Gehaltsabtretungen für diese Zeit
auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin beachtet werden müssen.
Für den Fall, daß ein Gläubiger eine Lohn-/Gehaltsabtretung von Ihnen erhalten hat,
machen Sie dies an der vorgesehenen Stelle kenntlich und tragen das Datum der
Abtretungserklärung ein.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, hilft Ihnen unsere Hotline weiter.
Zur
Beachtung:
Geben Sie unbedingt Namen und vollständige Anschrift (keine Postfachadresse) des Gläubigers - nicht seines Vertreters, Rechtsanwaltes oder
Inkasso-Büros - an!
Tipp:
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass viele Schuldner nicht genau wissen, wie hoch
die Forderungen sind, die die Gläubiger gegen sie geltend machen. Bitte lassen
Sie sich davon nicht irritieren. Wenn Sie keine genauen Angaben haben, nehmen
Sie einfach die Forderung, die sich aus dem letzten Schreiben des jeweiligen Gläubigers
ergibt und tragen diese ein.
Der Gläubiger, dessen Forderung zu niedrig angesetzt ist, wird sich sicher
selbst melden. Umgekehrt zahlen Sie nicht deshalb mehr, weil Sie hier möglicherweise
die Forderung eines oder mehrerer Gläubiger versehentlich zu hoch angegeben
haben.
Das was Sie letztendlich zu zahlen haben, hängt davon ab, welches Einkommen
bei Ihnen pfändbar ist und über welches Vermögen Sie verfügen.
Die Höhe der Gesamtschulden sowie die Forderung der einzelnen Gläubiger
ist demgegenüber nicht entscheidend.
InsOsoft verzichtet deshalb auch auf die Möglichkeit, bei den Gläubigern
den jeweiligen Saldenstand abzufragen. Das Gesetz gibt Ihnen zwar einen Anspruch
auf Auskunft der einzelnen Saldenstände der Gläubiger. Die Erfahrungen
zeigen aber, daß eine Vielzahl von Gläubigern auf solche Anfragen gar
nicht reagiert, so daß der Verfahrensgang nur zu Ihren Ungunsten verzögert
wird.
Geben Sie bitte, wenn vorhanden, das Aktenzeichen, den Betreff oder die Bearbeitungs-Nr.
(Steuer-Nr. oder Stamm-Nr.) hier ein. Die Angabe des Aktenzeichens erleichtert die
Bearbeitung für alle Verfahrensbeteiligte wesentlich.