Erläuterungen zum 24. Schritt: Schuldenbereinigungsplan
Der hier dargestellte Plan zur Bereinigung der Verbindlichkeiten während der Treuhandperiode ist das
Ergebnis Ihrer Eingaben aus der Phase I. Dieses Fenster dient zu Ihrer Orientierung. Sie können /
müssen hier nichts eintragen oder korrigieren.
Tipp:
Ist die nachträgliche Änderung einer Forderungshöhe nötig, oder sollten Sie eine falsche Eingabe entdecken,
gehen Sie bitte zurück zu dem betreffenden Formular und korrigieren Sie Ihre Einträge. Die Tabelle
wird daraufhin automatisch neu berechnet.
Tipp:
Seien Sie bitte bei der Überprüfung der Forderung der einzelnen Gläubiger nicht allzu kritisch. Es kommt,
wie bereits mehrfach betont, nicht unbedingt auf die Höhe der Forderung und auf die Höhe der Forderung eines
einzelnen Gläubigers an. Für Sie wichtig ist, welcher Betrag innerhalb der Wohlverhaltensperiode von fünf
bzw. sechs Jahren zu zahlen ist.
Wir empfehlen daher, die Forderungen, wenn sie nicht gerade abwegig erscheinen, ungeprüft zu übernehmen.