Erläuterungen zum 21. Schritt:
Sicherungsrechte
Zur
Beachtung:
Die Angaben über Lohn- oder Gehaltsabtretungen müssen sorgfältigst bearbeitet werden, denn unterlassene oder falsche Angaben zu diesem Punkt können Ihre Restschuldbefreiung gefährden.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, hilft Ihnen unsere Hotline weiter.
1. Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen
Wenn Sie Gegenstände (z. B. Ihren PKW) unter Eigentumsvorbehalt erworben oder zur
Sicherung übereignet haben, geben Sie dies bitte hier an. Teilen Sie auch mit, wie hoch
die gesicherte Restschuld derzeit noch ist. Nähere Angaben zum Wert des
Sicherungsgegenstands machen Sie bitte unter dem Menupunkt "Bargeld und
Sachwerte", Absatz 5.
2. Lohnabtretungen, Sicherungsabtretungen
Gleiches gilt, wenn Sie (etwa zur Sicherung eines Bankkredits) Ihren Lohn oder sonstige
Forderungen abgetreten haben. Geben Sie hier bitte zusätzlich an, ob die Abtretung bei
Ihrem Arbeitgeber offen gelegt ist, und ob der pfändbare Teil der Einkünfte
abgeführt wird. Die Höhe des Abzweigungsbetrags ergibt sich aus Ihren Angaben, die
Sie unter dem Menupunkt "Einkünfte" vorgenommen haben.
3. Freiwillige Verpfändungen
Soweit Sie Gegenstände oder Forderungen freiwillig verpfändet haben (z. B. in
einem Pfandleihhaus), geben Sie dies bitte hier an. Teilen Sie auch mit, wie hoch die
gesicherte Restschuld ist. Nähere Angaben zum Wert des Sicherungsgegenstands machen Sie
bitte unter dem Menupunkt "Bargeld und Sachwerte".
4. Zwangsvollstreckungen und Pfändungen
Wenn Gegenstände im Wege der Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher gepfändet
wurden oder wenn Ihr Lohn oder sonstige Forderungen durch einen Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts gepfändet wurde, ist dies im
Einzelnen hier anzugeben. Die DR-Nr. (das ist das Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers)
ergibt sich aus dem Pfändungsprotokoll, Name und Aktenzeichen des
Vollstreckungsgerichts befindet sich auf der Ihnen zugestellten Ausfertigung des
Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Das Programm ermittelt selbstständig anhand der von ihnen eingegebenen Daten die
Reihenfolge der abtretungsberechtigten Gläubiger und deren Vorrangstellung im
Verteilungsverfahren.