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Wegweiser: Verbraucher- oder Regelinsolvenz?

Mit der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber ein Verfahren geschaffen, das Privatpersonen eine Möglichkeit gibt, der Schuldenfalle zu entkommen. Die Insolvenzordnung sieht für den redlichen Schuldner die Restschuldbefreiung vor, wenn der Schuldner über einen Zeitraum von sechs Jahren sein pfändbares Einkommen zur Verteilung an die Gläubiger an einen Treuhänder abtritt. Das bedeutet, dass der Schuldner und die von ihm unterhaltene Familie für diese Zeit an der Pfändungsfreigrenze leben müssen.

Die Entschuldung von Privatpersonen ist grundsätzlich der Verbraucherinsolvenz zugewiesen. Sie müssen hingegen einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahren stellen, wenn Sie entweder:

  • selbstständig sind
  • selbstständig waren und mehr als 19 Gläubiger haben
  • Arbeitgeber waren und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn oder Gehalt) bestehen
  • Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer, der BfA oder LVA existieren

Für beide Fälle bietet InsOsoft ein passendes Programm zur Unterstützung beim Durchlauf beider Varianten. Den Zugang und weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie unter Verbraucherinsolvenz bzw. Regelinsolvenz.

Informationen zur Anmeldung

Bei der ersten Anmeldung erhalten Sie ein persönliches Passwort und einen Benutzernamen, mit dem Sie jederzeit und von jedem beliebigen Rechner, der mit dem Internet verbunden ist, auf Ihre bei InsOsoft abgelegten Daten zugreifen können. Dadurch erhalten Sie zusätzlich die Möglichkeit, bestimmte Daten, die Ihnen bei der ersten Bearbeitung fehlen (z.B. die Adresse eines Gläubigers), jederzeit nachtragen zu können.

Bitte heben Sie Ihr persönliches Passwort sorgfältig auf. Sie benötigen es, um sich erneut in Ihren vertraulichen InsOsoft-Antrag einzuwählen, Änderungen vorzunehmen oder die Bearbeitung fortsetzen zu können.

Kosten der Nutzung

Die Anmeldung und Nutzung des Programms ist grundsätzlich kostenfrei. Sollten Sie allerdings das Verfahren mit Hilfe des Programms durchlaufen wollen, ist der Ausdruck der entsprechenden Unterlagen erforderlich. Der Druck ist erst freigeschaltet, wenn Sie eine Zahlung leisten. Die Gebühren sind je nach Verfahren und Umfang unterschiedlich.

Bei Verbraucherinsolvenz

Der Programmumfang für die Verbraucherinsolvenz gliedert sich - genau wie das Insolvenzverfahren - in zwei Phasen:

  • Phase I: Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenbereinigung. Die Gebühr zur Benutzung der Druckfunktionen des Programms beträgt in dieser Phase 80,- Euro.
  • Phase II: Nur, falls Phase I scheitert, erfolgt der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Der entsprechende Bereich im Programm wird freigeschaltet, wenn Sie die von uns übermittelte Kostenrechnung in Höhe von 170,- Euro überweisen. Der Antrag ist erst dann zulässig, wenn eine Bescheinigung über das Scheitern des Versuchs der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern beigebracht worden ist.

Sämtliche Bescheinigungen, Anschreiben und Antragsformulare, die Sie benötigen, werden in der Bearbeitung des Programms erstellt und können nach Entrichtung der Nutzungsgebühr von Ihnen selbst ausgedruckt werden.

Tipp: Kostenlose Nutzung mit Beratungshilfeschein
Sie können den Insolvenzantrag auch mit einem Beratungshilfeschein erstellen. Den Antrag können Sie als PDF-Dokument herunterladen. Drucken Sie den Antrag aus, füllen ihn aus und holen Sie sich den Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigen Gericht. Den Beratungshilfeschein schicken Sie zusammen mit der Rechnung aus Phase I an unsere im Impressum genannte Adresse. Die Nutzung unserer Software ist in diesem Fall vollständig kostenlos!

Kosten für Regelinsolvenzverfahren

Die Benutzungsgebühr für das Programm beträgt 320,- Euro. Sie können das Programm direkt und ohne Zahlung nutzen und alle erforderlichen Eingaben machen. Der Ausdruck wird freigeschaltet, sobald Sie die Kostenrechnung, welche Sie unter dem Menüpunkt "Formulare drucken" finden, bezahlt haben.